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Gewässerunterhaltung

Beschreibung

Bezeichnung für Maßnahmen zur Pflege und Entwicklung von Gewässern mit dem Ziel der Erhaltung und Verbesserung der wasserwirtschaftlichen und naturräumlichen Funktion wie auch der Schiffbarkeit. Sie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze geregelt.

Die erstmals am 01.01.2020 eingeführte Gewässerunterhaltungsgebühr ersetzt die bisher gültige Wasserverbandsgebühr und basiert auf dem Landeswassergesetz (LWG). Diese Gebühr müssen alle Grundstückseigentümer im Einzugsgebiet eines Gewässers zahlen.

Nutzer/-in Einwohner
Land- und Forstwirtschaft
Formular(e) Hinweise zur Datenverarbeitung nach der Datenschutz-Grundverordnung - Gewässerunterhaltung
Team(s) Umwelt- und Geoinformation

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