Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch

Hundeangelegenheiten

Beschreibung

Das seit dem 18.12.2002 gültige Landeshundegesetz für Nordrhein-Westfalen ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Landeshundeverordnung und enthält alle Regelungen über die Haltung von Hunden. Aus diesen Vorschriften des Landehundegesetzes ergeben sich praktisch vier  Gruppen  von Hunden mit verschiedenen Haltungsvoraussetzungen:

  1. Kleine Hunde  
  2. Große Hunde (über 40 cm / 20 kg)
  3. Hunde bestimmter Rassen 
  4. Gefährliche Hunde  

Alle Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Es besteht Leinenpflicht

  • in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsstraßen und allen innerörtlichen Bereichen,
  • Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
  • in Grünanlagen,
  • bei öffentlichen Versammlungen und Veranstaltungen
  • sowie öffentlichen Gebäuden.

siehe auch "Hundesteuer"

Lebenslage(n) Abgaben | Steuern
Nutzer/-in Einwohner
Formular(e) Hundehaltung, Merkblatt
Anzeige Haltung eines großen Hundes nach § 11 Absatz 1 LHundG NRW (Online-Formular mit Bezahlfunktion)
Mitarbeiter/-innen Haver, Anna
Ortsrecht

Hundesteuersatzung der Stadt Warendorf

Gesetze und Verordnungen

Hundegesetz für das Land NRW (Landeshundegesetz)

Team(s) Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

Zurück