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Hundeangelegenheiten
Beschreibung | Das seit dem 18.12.2002 gültige Landeshundegesetz für Nordrhein-Westfalen ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt geltende Landeshundeverordnung und enthält alle Regelungen über die Haltung von Hunden. Aus diesen Vorschriften des Landehundegesetzes ergeben sich praktisch vier Gruppen von Hunden mit verschiedenen Haltungsvoraussetzungen:
Alle Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Es besteht Leinenpflicht
siehe auch "Hundesteuer" |
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Lebenslage(n) | Abgaben | Steuern |
Nutzer/-in | Einwohner |
Formular(e) | Hundehaltung, Merkblatt Anzeige Haltung eines großen Hundes nach § 11 Absatz 1 LHundG NRW (Online-Formular mit Bezahlfunktion) |
Mitarbeiter/-innen | Haver, Anna |
Ortsrecht | |
Gesetze und Verordnungen | |
Team(s) | Ordnungsbehördliche Angelegenheiten |