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Personenstandsregister (beglaubigte Abschriften)

Beschreibung

Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden erhalten Sie also bei dem Standesamt, das den Grundeintrag beurkundet hat.

Hinweis:
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsrechtsreformgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder Ähnliches.

Gebühren 10,00€ für die Erteilung einer Personenstandsurkunde
5,00€ für jedes weitere Exemplar dieser Urkunde
6,00€ für die Auskunft aus oder Einsicht in ein Register (OHNE Urkundenerstellung)
Lebenslage(n) Familienstand
Nutzer/-in Brautpaare
Einwohner
Eltern | Familien
Formular(e) Standesamt, Gebührenübersicht (Information)
Anforderung von Urkunden aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- oder Sterberegister nach § 62 i.V.m. § 55 Personenstandsgesetz (Online-Formular mit Bezahlfunktion)
Mitarbeiter/-innen Lau, Doris
Niehoff, Gerburg
Gattschau, Julian
Gesetze und Verordnungen

Personenstandsrechtsreformgesetz

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