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Fischereischeine

Beschreibung

Der Jugendfischereischein wird für Kinder zwischen den 10. und dem 16. Lebensjahr ausgestellt. Ab dem 14. Lebensjahr kann unter Vorlage eines Fischereiprüfungszeugnisses ein Jahres- / Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden. Der Jugend- / Jahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr gültig. Ein Fünfjahresfischereischein ist für das laufende Kalenderjahr und 4 weitere Kalenderjahre gültig. Zur Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Lichtbild und das Fischereiprüfungszeugnis (außer bei Jugendfischereischeinen) benötigt. Verlängerungen der Fischereischeine sind auch möglich.

Gebühren 16,00€ Jahresfischereischein
48,00€ 5-Jahresfischereischein
8,00€ Jugendfischereischein (1 Jahr)
5,00€ Ersatzfischereischein bei Verlust
Lebenslage(n) Freizeitgestaltung
Nutzer/-in Einwohner
benötigte Unterlagen bei Verlängerung: bisheriger Fischereischein
bei Neuausstellung: Lichtbild und Fischereiprüfungszeugnis
Mitarbeiter/-innen Alle Bürgerangelegenheiten,
Gesetze und Verordnungen

Landesfischereigesetz NW

Team(s) Bürgerbüro und Standesamt

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