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Solarpotenzialkataster der Stadt Warendorf

Photovoltaikanlage in einer Bauernschaft in Hoetmar
Photovoltaikanlage in einer Bauernschaft in Hoetmar

Solarthermie – Gewinnung von Wärme aus Sonnenenergie – und Photovoltaik – Gewinnung von Strom aus Sonnenenergie – bieten eine sehr gute Möglichkeit zur eigenen Energieversorgung beizutragen.

Mit dem „Solarpotenzialkataster“, das die Stadt gemeinsam mit dem Sponsor, der Volksbank Ahlen-Sassenberg-Warendorf eG ins Leben gerufen hat, bietet sich nun für die Bürger sowie Gewerbetreibenden der Stadt die Möglichkeit sich zu informieren, ob ihr Dach grundsätzlich für die Nutzung der Sonnenenergie geeignet ist: 

  • Lohnt sich die Installation einer Solaranlage auf meinem Dach?
  • Welche Dachseiten des Gebäudes kommen wirtschaftlich in Frage und welche Kosten kommen auf mich zu?
  • Wie wird die Wirtschaftlichkeit meiner Photovoltaik- bzw. Solarthermieanlage zum Beispiel durch Verschattungseffekte von Nachbargebäuden oder Bäumen beeinflusst?

Die Antworten auf diese Frage liefert das Solarpotenzialkataster in Form einer digitalen Karte, die in Verbindung mit Luftbildaufnahmen die Eignung aller Gebäude im Warendorfer Stadtgebiet bewertet und interessierte Eigentümer darüber informiert.

Datenschutz

Wer nicht möchte, dass seine Gebäudedaten im Internet veröffentlicht werden, kann dies schriftlich oder telefonisch unter Angaben der Adresse mitteilen. Ansprechpartner ist Herr Marco Kledzik. Die Daten werden dann umgehend aus dem Kataster gelöscht.

Die Warendorfer Altstadt aus der Vogelperspektive
Die Warendorfer Altstadt aus der Vogelperspektive

Denkmalschutz und Gestaltungsatzung in der historische Altstadt

Auch sind aufgrund der Vielzahl denkmalgeschützter Gebäude im historischen Stadtkern von Warendorf die Belange des Denkmalschutzes und des Stadtbildes in besonderer Weise zu beachten. Hier kann nur unter Wahrung des Denkmalschutzes und unter Beachtung der Ziele der für den Bereich der Altstadt geltenden Gestaltungssatzung  eine Solaranlage auf den Dächer errichtet werden. Steht das Gebäude unter Denkmalschutz muss eine  „Erlaubnis“ nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW eingeholt werden. Diese gesonderte Erblaubnis für Denkmäler erstreckt sich auch auf die engere Umgebung (Nachbargebäude, Plätze und Straßenzüge) des Denkmals. Für die Errichtung einer Solaranlage im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung ist eine Baugenehmigung erforderlich.