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Zuschussförderung für Stoffwindeln

Noch bis zum 31.12.2023 sind Anträge auf die Förderung der Stoffwindelnutzung möglich. Die Förderung läuft mit Beginn des Jahres 2024 aus.

Der Rat der Stadt Warendorf hat am 1.7.2021 beschlossen, für die nächsten drei Jahren bis einschließlich 31.12.2023 den Einsatz von Stoffwindeln bei Kleinkindern zu fördern. Die Nutzung von Stoffwindeln ist eine „ökologische Alternative zur Einwegwindel mit hohem Müllaufkommen“. Die Förderung zielt damit auf die ökologischen Vorteile der Nutzung von Stoffwindeln ab (Ressourceneffizienz vor allem beim Wasser- und Abwasserverbrauch, Chemikalien und Transport).

Die Stoffwindeln wurden ab den 1970er Jahren in Deutschland zunehmend von Einwegwindeln abgelöst. Heute ist der Verwendungsanteil der Stoffwindeln in Deutschland verschwindend gering. Die Einwegwindeln (auch sog. „Ökowindeln“) werden über den Restmüll entsorgt. Pro Kind wird statistisch von einem Aufkommen von etwa einer Tonne (ca. 5.000 Windeln) ausgegangen.

Die mehrjährige Nutzung von Stoffwindeln ist daher aufgrund des erheblich geringeren Ressourcenaufwandes als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz einzustufen. Eine Förderung von Stoffwindeln wird aktuell von rund 50 Kommunen in Deutschland als einmaliger oder auch jährlicher Zuschuss angeboten.

Förderinformationen und -bedingungen in Warendorf

  • Die Förderung wird als Einmalzahlung in Höhe von 150 € vergeben
  • Für Kinder mit vollendetem ersten Lebensjahr bis vollendetem dritten Lebensjahr wird der Zuschuss auf 100 € reduziert
  • Die Förderung ist für alle Kinder, also auch Geschwister- oder Zwillingskinder möglich
  • Der Wohnsitz des Kindes muss in Warendorf sein
  • Der Antrag auf Zuschuss kann ab der Geburt des Kindes gestellt werden
  • Für die Auszahlung der Förderung muss ein aktueller Original-Kaufbeleg über Stoffwindeln in Höhe von mindestens 50 € vorgelegt werden. Bei Geschwister- und Zwillingskindern ebenso.
  • Der/die Antragstellende muss versichern, dass Einwegwindeln nur in Ausnahmefällen als Ersatz für Stoffwindeln zum Einsatz kommen
  • Die Zuschussförderungen werden nach Reihenfolge des Antragseingangs bis zur Erreichung des Förderhöchstvolumens von 2.500 €/a vergeben. Förderanträge werden nicht in das Folgejahr übertragen.
  • Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Hinweis: Nutzen Sie bitte das Antragsformular in der Online-Version zum Ausfüllen, um Fehler bei der Datenübermittlung zu vermeiden. Fotografierte Anträge werden nicht akzeptiert!

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Kontakt

Paul Hartmann

Paul Hartmann
Klimaschutzbeauftragter
Tel.: 02581 54-1131
E-Mail