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Die fünf Kriterien

Als Voraussetzung zur Verleihung des Titels ,,Fairtrade-Stadt" muss Warendorf folgende Kriterien erfüllen:  

1. Ratsbeschluss

Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates sowie im Bürgermeisterbüro Fairtrade-Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet werden. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben.

  • Am 19.12.2014 hat der Rat den entsprechenden Beschluss gefasst.

      Ratsbeschluss

2. Steuerungsgruppe

Es wird eine lokale Steuerungsgruppe aus Vertretern verschiedener Zielgruppen gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert.

  • Die lokale Steuerungsgruppe hat sich am 17.02.2014 gebildet.

3. Fairtrade-Produkte im Sortiment

In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden gesiegelte Produkte aus fairem Handel angeboten und in Cafés und Restaurants werden Fairtrade-Produkte ausgeschenkt.

  • Die Mindestanzahl an Einzelhandelgeschäften (mindestens 8) und Gastronomiebetrieben (mindestens 4) wird errreicht.

      Verkaufsorte in Warendorf

4. Zivilgesellschaft

In öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen werden Fairtrade-Produkte angeboten und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.

  • Die Mindestanzahl an Kirchengemeinden (mindestens 1), Schulen (mindestens 1) und Vereinen (mindestens 1) wird ebenfalls erreicht.

      Organisationen in Warendorf

 5. Medien

Die örtlichen Medien berichten über alle Aktivitäten auf dem Weg zur  „Fairtrade-Stadt“.

  • Die Glocke und die "Westfälischen Nachrichten"berichten regelmäßig über die Aktivitäten der Steuerungsgruppe".