Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch

Straßenreinigung & Winterdienst

Pflichten für Anlieger

Der Winterdienst auf den Gehwegen und den kombinierten Geh- und Radwegen ist in der Regel auf Grundstückseigentümer*innen übertragen. Mit der Reinigungspflicht wird auch die Verkehrssicherungspflicht übertragen. Wer zur Miete wohnt, prüft bestenfalls einmal den Mietvertrag: Der Vermieter kann den Winterdienst auf die Mieter übertragen. Das muss aber in einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag festgelegt sein.

Auf den Gehwegen sowie kombinierten Geh- und Radwegen, die an ihre Grundstücke angrenzen, müssen Anliegende einen Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze räumen und streuen. In verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerzonen und Straßen, bei denen kein Gehweg vorhanden ist, müssen Anliegende Eis und Schnee in einer Breite von 1,50 m entlang der Grundstücksgrenze beseitigen. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen sowie ein gefahrloser Zu- und Abgang zu den Haltestelleneinrichtungen gewährleistet ist.

Der Winterdienst auf der Fahrbahn erfolgt teilweise durch die Stadt Warendorf und teilweise durch die Anlieger. Im Straßenverzeichnis der Stadt Warendorf ist vermerkt, welche Straßen von der Stadt geräumt und gestreut werden und welche Straßen von Anliegern zu räumen und zu streuen sind. Das Verzeichnis ist Bestandteil der Straßenreinigungs- und Gebührensatz der Stadt Warendorf und kann auf der Homepage der Stadt eingesehen werden.

 

Pflichten der Stadt

Die Stadt muss innerorts an gefährlichen Stellen (z. B. auf wichtigen Durchgangsstraßen, Fußgängerwegen und öffentlichen Parkplätzen) räumen und streuen. Außerorts besteht die Räum- und Streupflicht nur an besonders gefährlichen Stellen. 

Gehwege und kombinierte Rad- und Gehwege müssen außerorts in der Regel nicht oder nur ausnahmsweise geräumt werden.

Die Gemeinde muss auf Gefahren und/oder Gefahrenstellen zum Beispiel durch Warnschilder aufmerksam machen. Das gilt z.B. für Stellen, an denen eine Glatteisgefahr nicht vorhersehbar und schnelles Streuen nicht möglich ist.

Weitere Hinweise und Tipps gibt es außerdem in den untenstehenden Broschüren.

Welche Straßen von der Stadt Warendorf und welche von Anliegern geräumt werden müssen, können Sie der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung entnehmen.

 

Satzungen: 

Infos

Infos: