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Gaststätten & Gewerbe

Der (dauerhafte) Betrieb einer Gaststätte

Eine endgültige Gaststättenerlaubnis wird dann benötigt, wenn alkoholische Getränke angeboten werden
Eine endgültige Gaststättenerlaubnis wird dann benötigt, wenn alkoholische Getränke angeboten werden

Die endgültige Gaststättenerlaubnis ermöglicht es, eine Gaststätte dauerhaft zu betreiben. Diese wird jedoch nur dann benötigt, wenn im Rahmen eines Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle angeboten werden.
Im Falle der Erlaubnispflicht muss die Antragsstellerin bzw. der Antragssteller die persönliche Zuverlässigkeit erfüllen.
Der Betrieb einer erlaubnispflichtigen Gaststätte muss rechtszeitig (vier Wochen) vor Betriebsbeginn beantragt werden. Zur Klärung detaillierter Fragen empfehlen wir, den Antrag persönlich bei der Stadtverwaltung Warendorf abzugeben.

Benötigte Unterlagen

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (Beantragung beim zuständigen Meldeamt)
  • Bescheinigung in Steuersachen Ihres Finanzamtes
  • Unterrichtungsnachweis nach § 4 Gaststättengesetz (GastG). Die Unterrichtung erfolgt durch Vorträge, die von der Industrie- und Handelskammer in 48151  Münster, Sentmaringer Weg 61, veranstaltet werden
  • Lagepläne in zweifacher Ausfertigung. Grundrisszeichnungen in zweifacher Ausfertigung
  • Kopie des Pacht- oder Mietvertrages

Häufige Fragen (FAQs)

Wann ist eine Erlaubnis (Gestattung) nach § 12 GastG zu beantragen?

Vor dem Ausschank von alkoholischen Getränken bei Veranstaltungen muss eine Erlaubnis erteilt worden sein
Vor dem Ausschank von alkoholischen Getränken bei Veranstaltungen muss eine Erlaubnis erteilt worden sein

Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf durch eine Gestattung ermöglicht werden (z.B. Bierstand, Scheunenball).
Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschenkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis: Bei ausnahmslos alkoholfreienfreien Getränken und/oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich! 

Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung?

Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, das unten angegebene Formular "Veranstaltungscheckliste der Stadt Warendorf" auszufüllen und mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung an den/die zuständige/n Sachbearbeiter/in  zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

 

Bei Fragen zu Gaststättenangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Frau Seker, bei Rückfragen zu Gewerbeangelegenheiten steht Ihnen Frau Bermann zur Verfügung.

Kontakt

Ayse Seker
Tel.: 02581 54-1318
Fax: 02581 54-2905
E-Mail

Sonja Bermann
Tel.: 02581 54-1322
Fax: 02581 54-2905
E-Mail


 

Formulare/Anträge