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Die standesamtliche Eheschließung

Der Trautisch

Wer kann in Warendorf heiraten?

Alle Menschen dürfen in Warendorf heiraten. Dies ist unabhängig vom jeweiligen Wohnort oder Staatsangehörigkeiten. Lediglich die Prüfungsverfahren der sog. Ehefähigkeit unterscheiden sich in jedem Einzelfall.

Wo meldet man die Eheschließung an?

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt immer am Wohnsitzstandesamt. In Warendorf kann diese beim Standesamt vorgenommen werden, sobald mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz in Warendorf hat. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob dies der Haupt- oder Nebenwohnsitz ist.

Die Gültigkeit der Anmeldung zur Eheschließung beträgt 6 Monate. Möchten Sie an einem konkreten Wunschtermin heiraten, sollten Sie die Eheschließung möglichst frühzeitig anmelden.

Welche gesetzlichen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden?

Grundsätzlich kann jede Person eine Ehe eingehen, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und geschäftsfähig ist.

Welchen Namen nimmt man durch die Ehe an?

Bei der Namensführung in der Ehe gibt es verschiedene Möglichkeiten.

  • Ein gemeinsamer Familienname (Ehename)
  • Wenn keine Bestimmung getroffen wurde, behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Ein Ehename kann auch nach der Eheschließung noch festgelegt werden.
  • Der Geburtsname oder der Name, welcher zur Zeit der Eheschließung geführt wurde, kann dem Ehenamen des Ehegattens, dessen Name nicht als Ehename ausgewählt wurde, vorangestellt oder angefügt werden. Eine Fristbindung gibt es für diese Entscheidung nicht.

Wann kann man heiraten?

Für die Terminabstimmung richten Sie sich bitte direkt an das Standesamt. Die Stadt Warendorf ist bemüht Ihre Terminwünsche zu berücksichtigen.

Welche Unterlagen sind notwendig?

Bei all den Vorbereitungen sollten die notwendigen Papiere nicht vergessen werden.

Folgende Unterlagen sind erforderlich:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Diese Urkunde dient dem Belegen der Herkunft und ist in der Regel beim Geburtsstandesamt erhältlich und kostet 10,00 €.)

Wenn einer der Verlobten nicht in Warendorf wohnt, wird zusätzlich eine Aufenthaltsbescheinigung des Wohnortes benötigt.

Wenn Sie geschieden oder verwitwet sind, ist folgendes Dokument zusätzlich vorzulegen:

  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der ersten Ehe

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger:

Bei ausländischen Mitbürgern und Mitbürgerinnen wird eine Geburtsurkunde mit Elternangabe, die von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt wurde, benötigt. In jedem Fall muss der Personalausweis oder Reisepass und die Aufenthaltsbescheinigung vorgelegt werden, welche beim Einwohnermeldeamt zu beziehen ist.Zudem wird noch ein Ehefähigkeitszeugnis aus dem jeweiligen Heimatland oder ggf. einen Ledigkeitsnachweis benötigt.

In den folgenden Fällen wird empfohlen sich persönlich oder telefonisch über die vorzulegenden Unterlagen zu erkundigen:

  • Wenn einer der Partner bereits verheiratet gewesen ist.
  • Wenn gemeinsame Kinder oder Kinder aus früheren Ehen vorhanden sind.
  • Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.
  • Wenn einer der Heiratswilligen nicht im Bundesgebiet geboren ist.

Hinweis

Es wird empfohlen sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, welche Urkunden und Bescheinigungen für die Anmeldung einer Eheschließung erforderlich sind.

Kontakt

Julian Gattschau
Tel.: 02581 54-1340
Fax: 02581 54-2904
E-Mail

Doris Lau

Doris Lau
Tel.: 02581 54-1341
Fax: 02581 54-2904
E-Mail

Gerburg Niehoff

Gerburg Niehoff
Tel.: 02581 54-1342
Fax: 02581 54-2904
E-Mail