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Kategorie: Stadtportrait, Rathaus, 09.02.2017,

Haushaltsplan 2017 ist rechtskräftig

Die Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen, die in der Sitzung am 12. Januar 2017 vom Rat der Stadt Warendorf beschlossen wurde, wurde dem Landrat des Kreises Warendorf als untere staatliche Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 16. Januar 2017 angezeigt. Da in der Haushaltssatzung eine Verringerung der allgemeinen Rücklage festgesetzt wurde, war die Haushaltssatzung zudem vom Landrat zu genehmigen.


Der Haushalt 2017 ist nun rechtskräftig; Grafik: Stadt Warendorf

Mit Verfügung vom 07. Februar 2017 hat der Landrat nun mitgeteilt, dass keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen den Haushalt bestehen. Gleichzeitig wurde die Verringerung der allgemeinen Rücklage genehmigt.

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Warendorf am 08. Februar 2017 ist der Haushalt jetzt rechtskräftig.

Den Haushaltsplan 2017 finden Sie hier.

Er liegt außerdem bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2017 in der Stadtverwaltung Warendorf, Lange Kesselstr. 4-6, Zimmer 341, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) zur Einsichtnahme aus.

Kontakt

Elmar Bornefeld
E-Mail
Tel.: 02581 54-1200

Sarah Petermann
E-Mail
Tel.: 02581 54-1202