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Streitprävention

Nicht jede Streitigkeit muss schlussendlich vor Gericht ausgetragen werden. In weniger wichtigen Angelegenheiten bietet das Schiedsamt als ehrenamtlich ausgeführte Tätigkeit eine gute Anlaufstelle, individuelle Lösungen für Streitigkeiten zu finden.

Schlichtungsverfahren

Die Parteien in einem Schlichtungsverfahren heißen Antragsteller/in und Antragsgegner/in.
Für die Schlichtung eines Streitfalles ist diejenige Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Antragsgegnerin/der Antragsgegner wohnt. Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt sind keine Gerichtsverfahren. Sie sind in zahlreichen Fällen zwingend vorgeschrieben, bevor eine Streitigkeit vor Gericht verhandelt wird.
Schiedsverhandlungen sind, im Gegensatz zu den meisten Gerichtsverhandlungen, nicht öffentlich. Ein erfolgreiches Schlichtungsverfahren baut keine Mauern auf, sondern trägt dazu bei, vorhandene Mauern abzutragen. In einem Schlichtungsverfahren kommen die Parteien ausführlich zu Wort und werden aktiv in das Problemlösungsgeschehen einbezogen. Die Schiedspersonen werden sich alle Mühe geben, damit beide Seiten ihr Gesicht wahren können. Nicht selten werden jahrelang schwelende Unstimmigkeiten zwischen Nachbarn vor dem Schiedsamt endgültig beigelegt. 

Schiedsamtbezirke in Warendorf

Die Stadt Warendorf ist in zwei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt:

Bezirk I

  • Freckenhorst
  • Hoetmar
  • Milte
  • Einen
  • Müssingen
  • die zu diesen Stadtteilen gehörenden Bauernschaften

Bezirk 2

  • innerstädtische Gebiet
  • dazugehörige Außenbezirke (Nord-, Ost-, und Westbezirk)
  • Velsen
  • Vohren
  • Neuwarendorf

Schiedspersonen

Für jeden Schiedsamtsbezirk ist eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Schiedspersonen werden dem Rat der Stadt zur Wahl vorgeschlagen, von diesem gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichtes vereidigt. Sie üben ihr Ehrenamt für die Dauer von fünf Jahren aus. Eine Wiederwahl ist möglich. Zur Schiedsperson gibt es keine Schwellenangst. Alles, was vor dem Schiedsamt gesprochen wird, ist streng vertraulich.

Schiedspersonen Bezirk 1

Schiedsfrau
Katharina Fournier
Rigaer Straße 6
48231 Warendorf
Telefon mobil: 0177-3717357

E-Mail

Stv. Schiedsmann
Hans May
Düsternstraße 12
Privat: 02581 - 7582
Mobil: 0171 - 5424752
Amtszeit bis Januar 2028

 

E-Mail


Schiedspersonen Bezirk 2

Schiedsmann
Markku Esterhues
Vohren 13a
48231 Warendorf
Telefon privat: 02581 1213
Telefon mobil: 0172 2958368

E-Mail

Stv. Schiedsfrau
Frauke Quinckhardt
Schembach 23
48231 Warendorf
Telefon privat: 02581 61993

E-Mail

 

Weitere Informationen


Häufige Fragen
Weitere Informationen über das Schiedsamt und Schiedsverfahren