Pflicht zum Testangebot am Arbeitsplatz
Seit dem 20. April 2021 gilt eine Pflicht zum Testangebot am Arbeitsplatz. Hintergrund ist eine Änderung in der Arbeitsschutzverordnung. Arbeitgeber sind ab sofort verpflichtet, den Beschäftigten einmal pro Woche einen Corona-Test (Schnell- oder Selbsttest) anzubieten. In besonders gefährdeten Arbeitsbereichen gilt dies zweimal pro Woche.
Die IHK Nordwestfalen hat Informationen für Unternehmen hier zusammengestellt.
Folgende Dienstleister sind bereits in Warendorf aktiv und bieten den Unternehmen im Stadtgebiet Warendorf die gewerbliche Durchführung von Corona-Tests oder auch entsprechende Schulungen im jeweiligen Betrieb an:
- DRK Warendorf
- Fast Solutions UG (Betreiber Testzentrum am Emshof)
- WDS GmbH (Betreiber Testzentrum Restaurant Jungmann)
Corona-Testkits sind in Apotheken, im Einzelhandel und im Großhandel (z.B. Darpe Bürocenter) verfügbar.
Informationen für Unternehmen
- Überbrückungshilfe des Bundes (seit 10. Juli)
- Vorabcheck der IHK zur Überbrückungshilfe
- Online-Seminar zur Antragstellung von Überbrückungshilfe
- Hilfen vom Bundesministerium für Wirtschaft
- Bundesministerium für Wirtschaft: Eckpunkte "Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige"
- GfW - Gesellschaft für Wirtschaftsförderung: Infos zum Download (PDF)
- Informationsangebot des Bundesministeriums für Arbeit
- Bundesagentur für Arbeit: Antrag Kurzarbeitergeld
- KfW-Corona-Hilfe
- Wirtschaftsministerium NRW – Informationen für Unternehmen
- Wirtschaftsministerium NRW – NRW Rettungsschirm
- Coronavirus: Hilfe von der NRW-Bank
- LWL Amt für Soziales – Entschädigungsrecht
- Informationsangebot der IHK Nord Westfalen
- Informationsangebot der Kreishandwerkerschaft Warendorf-Steinfurt
- Finanzamt: Antrag auf Steuererleichterung