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Kategorie: Wirtschaft & Umwelt, Pressemitteilung, 30.11.2023,

Öffentliche Auslegung B-Plan Nr. 3.36


Im Bereich der Everwordschule in Freckenhorst sollen die heutigen Flächen des Sportplatzes sowie der Schwimmhalle östlich der Schule städtebaulich neu geordnet und umgenutzt werden. Östlich der sich im Bau befindlichen neuen Sporthallte, soll der Neubau einer Kindertagesstätte, Rettungswache und Optionsflächen für sportliche Nutzung ermöglicht werden. Das städtebauliche Konzept sieht hierzu vor die Flächen als Flächen für den Gemeinbedarf mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen festzusetzen.

Nach der Erarbeitung der jeweiligen Entwurfsunterlagen erfolgte die öffentliche Auslegung der Planunterlagen des Bebauungsplanes Nr. 3.36 gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 07.11.2022 bis zum 06.12.2022. Die während dieser Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses der Stadt Warendorf in der Sitzung am 16.11.2023 beraten. Durch die Berücksichtigung der Grundsatzentscheidung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.10.2022 gegen die Entwicklung von Wohnbebauung und der eingegangenen Stellungnahmen wurde eine Korrektur der städtebaulichen Konzeption notwendig. Diese neue konzeptionelle Herangehensweise führt zu inhaltlichen Änderung des Planinhaltes, sodass der Ausschuss den Beschluss fasste, eine erneute öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 04.12.2023 bis 07.01.2024 im Internet unter www.o‑sp.de/warendorf unter Bebauungspläne im Verfahren eingesehen werden.

Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der

Stadtverwaltung Warendorf
Amt 61 - Stadtplanung
1. OG, Altes Lehrerseminar
Freckenhorster Straße 43
48231 Warendorf

zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die erneute öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).