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Kategorie: Pressemitteilung, Wirtschaft & Umwelt, 29.09.2023,

Öffentliche Auslegung B-Plan Nr. 4.17

Am 2. Oktober startet die öffentliche Auslegung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4.17 "Östlich Lindenstraße und Raiffeisenstraße" in Hoetmar. Die Planunterlagen können bis zum 31. Oktober eingesehen werden.


Seitens der Stadt Warendorf besteht für die Fläche der bestehenden Hofstelle östlich des Kreuzungsbereichs Lindenstraße/ Raiffeisenstraße die Zielsetzung, eine Gemeinbedarfsfläche auszuweisen. Dort sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für besondere Wohnformen im Alter und entsprechende Betreuungs- und Dienstleistungsangebote geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine Kindertagesstätte entstehen. Ergänzend zur beschriebenen Gemeinbedarfsfläche soll der Bereich der ehemaligen Stellmacherei planungsrechtlich abgesichert werden.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.09.2023 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die zwei genannten Verfahren beschlossen.

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 02.10.2023 bis 31.10.2023 im Internet unter www.o‑sp.de/warendorf unter Bebauungspläne im Verfahren eingesehen werden.

Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der

Stadtverwaltung Warendorf
Amt 61 - Stadtplanung
1. OG, Altes Lehrerseminar
Freckenhorster Straße 43
48231 Warendorf

zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben.

Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr.