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Kategorie: Pressemitteilung, 25.08.2023,

Öffentliche Auslegung: Aufstellung B-Plan Nr. 4.14 „Östlich Raiffeisenstraße“

Die Planunterlagen können in der Zeit vom 28. August bis 26. September 2023 im Internet und in der Bauverwaltung eingesehen werden.


Um den Ortsteil Hoetmar bedarfsgerecht mit neuen Gewerbegrundstücken versorgen zu können, soll u. a. östlich der Raiffeisenstraße ein neues Gewerbegebiet entstehen. Die Erforderlichkeit der Ausweisung neuer Gewerbeflächen ergibt sich aus konkreten, seitens der Gewerbetreibenden geäußerten Flächenbedarfen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.08.2023 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für die zwei genannten Verfahren beschlossen.

Die Stadt Warendorf weist nun darauf hin, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 28.08.2023 bis 26.09.2023 im Internet unter www.o‑sp.de/warendorf unter "Bebauungspläne im Verfahren" eingesehen werden können.

Der direkte Weg zum entsprechenden Verfahren:

https://www.o-sp.de/warendorf/plan/uebersicht.php?M=11&L1=21&pid=66175

Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben.
Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der

Stadtverwaltung Warendorf
Amt 61 - Stadtplanung
1. OG, Altes Lehrerseminar
Freckenhorster Straße 43
48231 Warendorf

zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben.

Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr.