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Kategorie: Pressemitteilung, 23.06.2023,

Frühzeitige Beteiligung zu dem Planverfahren Nr. 2.51 „Grabeland Fischerstraße“ sowie der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes in Warendorf startet


Im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wird der Flussverlauf der heutigen Ems im innerstädtischen Bereich von Warendorf durch das Projekt „Neue Ems“ umgestaltet. Dabei werden Teile des bestehenden jedoch derzeit planungsrechtlich nicht abgesicherten Grabelandes an der Fischerstraße für die Herstellung der Sekundäraue, der Randsenke und der Wegeverlegung des Emsradweges sowie der linearen Geländemodellierung in Anspruch genommen. Um die daraus entstehenden Restflächen als Grabelandflächen ausweisen zu können und diese planungsrechtlich abzusichern, sollen nördlich der Bebauung an der Fischerstraße Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Grabeland“ entstehen.

Um die vorgenannten Planungen durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2.51 „Grabeland Fischerstraße“ umsetzen zu können, muss auch der Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf geändert werden. Hierfür wird parallel zu dem Bebauungsplan die 31. Flächennutzungsplanänderung durchgeführt.

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die zwei genannten Verfahren beschlossen.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 26.06.2023 bis 06.08.2023 im Internet unter www.o‑sp.de/warendorf -> „Bebauungspläne im Verfahren“ bzw. „Flächennutzungsplan“ eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben. Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 - Stadtentwicklung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen. Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).

Eine Informationsveranstaltung wird am Donnerstag, 29.06.2023 um 18:00 Uhr in der Aula des alten Lehrerseminars, Freckenhorster 43, 48231 Warendorf stattfinden. Bei diesem Termin haben alle interessierten Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern. Eine Anmeldung vorab wird zur besseren Planbarkeit begrüßt (per E-Mail an jan.genke@warendorf.de oder telefonisch unter 02581-54 1612).