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Kategorie: Pressemitteilung, 23.06.2023,

Frühzeitige Beteiligung zum Bebauungsplanvorentwurf Nr. 4.17 „Östlich Lindenstraße und Raiffeisenstraße“ in Hoetmar startet


Seitens der Stadt Warendorf besteht für die Fläche der Hofstelle östlich des Kreuzungsbereichs Lindenstraße / Raiffeisenstraße die Zielsetzung eine Gemeinbedarfsfläche auszuweisen. Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für besondere Wohnformen im Alter mit entsprechenden Betreuungs- und Dienstleistungsangeboten zu schaffen. Darüber hinaus soll dort eine Kindertagesstätte planungsrechtlich ermöglicht werden.

Ergänzend zur Gemeinbedarfsfläche soll der Bereich der ehemaligen Stellmacherei planungsrechtlich abgesichert werden. Da sich das denkmalgeschützte Gebäude derzeit in keinem Geltungsbereich eines rechtkräftigen Bebauungsplanes befindet, soll dieser Bereich mit in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes aufgenommen und analog zum südlich angrenzenden Bebauungsplan Nr. 4.08 als allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 die Aufstellung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Planunterlagen in der Zeit vom 26.06.2023 bis 25.07.2023 im Internet unter www.o‑sp.de/warendorf unter „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen werden können. Hierbei besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben. Ebenfalls ist es möglich, Stellungnahmen per E-Mail abzugeben.

Darüber hinaus werden die Planunterlagen bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 - Stadtentwicklung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich ausliegen.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).