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Kategorie: Pressemitteilung, Wirtschaft & Umwelt, 06.04.2022,

Teile der Dreibrückenstraße von Mai bis August gesperrt


Der Abwasserbetrieb Warendorf wird in Kürze mit der Erneuerung des Mischwasserkanals in der Dreibrückenstraße beginnen. Der Baubereich erstreckt sich in zwei Bauabschnitten von der Einmündung Querstraße bis zur Einmündung der Kapellenstraße. Die dafür in diesem Bereich erforderliche Vollsperrung der Dreibrückenstraße (siehe Anlagen) beginnt erst ab dem 2. Mai 2022.

Der im Jahr 1949 verlegte Mischwasserkanal aus Beton mit einem Durchmesser von 700 mm wird durch einen PE-Kanal (Polyethylen) mit einem Durchmesser von 1.000 mm in offener Bauweise ersetzt. Die bestehenden Kanäle aus der Neustraße, Gestütstraße und der Kapellenstraße werden an den neuen Mischwasserkanal angeschlossen.

Die Arbeiten werden in der Woche nach Ostern mit der Einrichtung der Grundwasserabsenkung beginnen. Die frühzeitige Absenkung ist erforderlich, da der Kanal in großer Tiefe von knapp 5 m liegt und der Sandboden stark grundwasserführend ist.

Wichtiger Hinweis: Durch eine optimierte Planung kann die bereits für Montag, 11. April 2022 angekündigte Vollsperrung eines Teils der Dreibrückenstraße um drei Wochen verschoben werden. In der Woche nach Ostern kann es während der Einrichtung der Grundwasserabsenkung jedoch zu einer kurzfristigen Vollsperrung kommen.
Nach Einrichtung der Grundwasserabsenkung kann die Dreibrückenstraße zunächst einseitig befahren werden.

Die eigentlichen Kanalbauarbeiten beginnen am 02. Mai 2022 und sollen Anfang August abgeschlossen sein.

Um die Arbeiten zügig durchführen zu können, werden die Kanalbauarbeiten unter Vollsperrung durchgeführt. Der erste Bauabschnitt umfasst den Bereich zwischen Querstraße und Gestütstraße/ Fußweg Neustraße, der zweite Bauabschnitt den von der Gestütstraße bis zur Kapellenstraße.

Die Dreibrückenstraße wird somit von Süden, aus Richtung Milter Straße und von Norden kommend, aus Richtung Gallitzinstraße zur Sackgasse.
Die Bereiche vor und hinter dem gesperrten Bereich sind von der jeweiligen Gegenseite erreichbar. Für die Gestütstraße ist die Ein- und Ausfahrt wechselweise jeweils nach Norden oder Süden möglich, für die Querstraße nur nach Süden.
Für Fußgänger sind die Grundstücke durchgehend erreichbar. Die Gehwege auf beiden Seiten der Dreibrückenstraße bleiben frei. Parkstreifen und Fahrbahn sind gesperrt. Der Anliegerverkehr wird soweit wie möglich aufrechterhalten.

Es wird um Verständnis gebeten, wenn sich im direkten Baubereich zeitweise Behinderungen ergeben, Einfahrten zu Privatgrundstücken kurzzeitig nicht genutzt werden können oder Zuwegungen zu den Grundstücken über unbefestigten Untergrund führen.

 

Anlage 1

Anlage 2