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Kategorie: Pressemitteilung, Wirtschaft & Umwelt, 23.02.2022,

Heckenschnitt bis Ende Februar möglich


Wer Hecken alle acht bis 15 Jahre auf den Stock setzt, trägt zum Erhalt dieser wichtigen Lebensräume in der Kulturlandschaft des Münsterlandes bei.

Noch bis Ende Februar dürfen Hecken auf den Stock gesetzt und Büsche beschnitten werden. Danach dürfen die Gehölze bis zum 30. September lediglich in Form geschnitten werden, da sie ein wichtiger Brut- und Lebensraum vieler Vögel sind. Das gilt sowohl im Außenbereich als auch in Siedlungen. Beachten Sie bitte auch die örtlichen Baumschutzsatzungen.

Formschnitte für Hecken bleiben erlaubt. Bäume in Haus- und Kleingärten sind von den Schnittverboten ebenfalls ausgenommen, sofern sich keine Nester von geschützten Tieren in den Bäumen befinden. Wenn die Verkehrssicherheit gefährdet ist, darf ebenfalls eingegriffen werden. Das angefallene Schnittgut kann gehäckselt oder bei den kommunalen Recyclinghöfen abgegeben werden.

Hecken in der freien Landschaft sollten alle acht bis 15 Jahre auf den Stock gesetzt werden. Dabei werden sie bis auf etwa 20 Zentimeter über dem Boden zurückgeschnitten. Geschieht dies nicht, verdrängen schnellwüchsige Bäume die übrigen Gehölze.

Um den Tiere Rückzugsmöglichkeiten zu erhalten, sollten die Hecken nur in kleineren Abschnitten auf den Stock gesetzt werden. Zwischen den abgeschnittenen Stücken sollten immer Heckenelemente stehen gelassen werden. Einzelbäume sollten als Überhälter in unregelmäßigen Abständen stehen bleiben, so dass sich Altholzbestände entwickeln können.

Im Münsterland sind dichte Hecken prägend für das Landschaftsbild in unserer Kulturlandschaft. Sie sind ein wichtiges Element für die Artenvielfalt in unserer Region.

(Kreis Warendorf)