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Kategorie: Pressemitteilung, Rathaus, 02.09.2020,

Rechtzeitige Beantragung der Briefwahlunterlagen erforderlich


Aufgrund der Covid-19-Pandemie ist auch in Warendorf ein erhöhtes Aufkommen an Briefwahlanträgen zu verzeichnen. Damit alle Briefwähler die Unterlagen für die am Sonntag, 13.09.2020 stattfindende Kommunalwahl rechtzeitig erhalten, sollten diese Briefwahlunterlagen möglichst umgehend beim Wahlamt der Stadt Warendorf beantragt werden.

Da für die Beantragung der Briefwahlunterlagen bis zu drei Postwege benötigt werden und auch die Bearbeitungszeit im Wahlbüro berücksichtigt werden muss, sollte die Beantragung möglichst rasch erfolgen.

Wer einen Postweg und somit Zeit sparen möchte, kann die Briefwahlunterlagen auch digital beantragen. Das ist möglich mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte oder über diesen Link.

Auf analogem Weg muss die Wahlbenachrichtigungskarte vollständig ausgefüllt und entweder dem Wahlbüro zugesendet oder direkt in den Hauspostkasten an der Stadtverwaltung eingeworfen werden.

Die roten Wahlbriefe mit dem unterschriebenen Wahlschein und den Stimmzetteln müssen spätestens am Sonntag, 13.09.2020, bis 16 Uhr bei der Stadt eingehen. Auch diese können ggf. direkt in den Hauspostkasten der Stadtverwaltung eingeworfen bzw. im Wahlamt persönlich abgegeben werden.