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Kategorie: Pressemitteilung, Rathaus, 04.03.2020,

Kommunalwahl 2020


Die Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Kommunalwahl im September 2020 und die Bekanntmachung zur Einteilung der Stadt Warendorf in die Wahlbezirke sind veröffentlicht worden.

Mit Bekanntmachung des Ministeriums des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04. September 2019 ist der Wahltag für die allgemeinen Kommunalwahlen 2020 der 13. September 2020. Die Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und der Vertretung der Stadt Warendorf sind spätestens bis zum 16. Juli 2020 (59. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), beim Wahlleiter der Stadt Warendorf, Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf, in den Zimmern 16 oder 2, einzureichen.

Für die Wahlvorschläge sind amtliche Vordrucke zu verwenden, die vom Wahlleiter der Stadt Warendorf (zuständige Stelle des Wahlleiters: Lange Kesselstraße 4 – 6, Zimmer 16 und 2) während der Dienststunden kostenlos ausgegeben werden.

Für den Rat der Stadt Warendorf sind 40 Vertreter zu wählen, davon 20 in Wahlbezirken. Die Wahlbezirke auf dem Gebiet der Stadt Warendorf verteilen sich wie folgt:

- im Ortsteil Warendorf 12 Wahlbezirke,

- im Ortsteil Freckenhorst 4 Wahlbezirke,

- in den Ortsteilen Hoetmar, Milte, Einen und Müssingen jeweils 1 Wahlbezirk.

Wahlvorschläge können von politischen Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (Parteien), von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von einzelnen Wahlberechtigten (Einzelbewerbern/Einzelbewerberinnen), von diesen allerdings keine Reserveliste, eingereicht werden.

Die Wahlvorschläge bzgl. der Bewerber für die Wahlbezirke können frühestens nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke zu den Kommunalwahlen 2020 gewählt werden.