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Kategorie: Stadtportrait, Rathaus, 28.10.2016,

Laub fegen ist Bürgerpflicht

Genauso wie im Winter der Schnee geräumt werden muss müssen die Gehwege im Herbst auch von Laub befreit werden.


Herbstlaub auf dem Gehweg; Foto: Die Glocke

Denn rutschig ist beides und damit besteht auch im Herbst auf feuchtem Laub eine Unfallgefahr, der durch das Wegfegen des Laubs begegnet werden kann.

Was viele nicht wissen: die Pflicht zur Reinigung des Bürgersteiges (und evtl. auch der Straße) vor der eigenen Haustür besteht das ganze Jahr über. Und dabei kommt es nicht auf die oder den Verursacher an - die Reinigungspflicht ergibt sich immer aus der städtischen Satzung.

Sofern Lauf von öffentlichen Bäumen entsorgt werden muss stellt die Stadt hierfür insgesamt 4 Container an folgenden Standorten bereit

  • Schützenpark (Alter Münsterweg)
  • Schulviertel (Ecke Hansering/Kardinal-von-Galen-Straße)
  • beim Wertstoffcontainer am Südring
  • Altes Backhaus in Einen (Bartholomäusstraße)

Die Stadt weist jedoch darauf hin, dass dort ausschließlich Laub von öffentlichen Bäumen entsorgt werden darf. Unzulässig ist insbesondere die Entsorgung von Grünschnitt!

Der Baubetriebshof der Stadt geht im Herbst mit allen verfügbaren Kräften gegen die Laubmengen vor. Mit Laubbläsern, Kehr- und Sammelmaschinen wird das Laub aufgenommen und am Baubetriebshof zwischengelagert bis es zur weiteren Kompostierung von einem Privatunternehmen abgeholt wird.

Die Glocke berichtete ausführlich über das Herbstlaub (s.u.).

Kontakt

Birgit Dämgen
E-Mail
Tel.: 02581 54-6666

Peter Flato
E-Mail
Tel.: 02581 54-1670



Dateien:
161022-DG-Herbstlaub.pdf437 K