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Kategorie: Rathaus, 18.04.2016,

Haushaltsplan 2016 rechtskräftig


Der Haushaltsplan 2016 ist rechtskräftig.

Die Haushaltssatzung 2016 mit ihren Anlagen, die in der Sitzung am 17. März 2016 vom Rat der Stadt Warendorf beschlossen wurde, wurde dem Landrat des Kreises Warendorf als untere staatliche Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 22. März 2016 angezeigt. Da in der Haushaltssatzung erstmals eine Verringerung der allgemeinen Rücklage festgesetzt wurde, war die Haushaltssatzung zudem vom Landrat zu genehmigen.

Mit Verfügung vom 15. April 2016 hat der Landrat nun mitgeteilt, dass keine kommunalaufsichtlichen Bedenken gegen den Haushalt bestehen. Gleichzeitig wurde die Verringerung der allgemeinen Rücklage genehmigt.

Mit Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Warendorf am 18. April 2016 ist der Haushalt jetzt rechtskräftig.

Den Haushaltsplan 2016 finden Sie hier.

Er liegt außerdem bis zum Ende der Auslegung des Jahresabschlusses 2016 in der Stadtverwaltung Warendorf, Lange Kesselstr. 4-6, Zimmer 341, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) zur Einsichtnahme aus.