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Kategorie: Stadtportrait, Pressemitteilung, Rathaus, 12.02.2015,

Jugendschutz ist eine Selbstverständlichkeit – kein Alkohol an Karneval!


Bürgermeister Jochen Walter, Anna Holwitt vom SG Sicherheit und Ordnung, Dieter Wohlgemuth

Der Alkoholkonsum von Jugendlichen entspricht gerade an den Karnevalstagen häufig nicht dem Jugendschutzgesetz. Zur Karnevalszeit werden immer wieder Verstöße festgestellt, bei denen es um die Abgabe von Alkohol an Minderjährige und deren Alkoholkonsum geht.

Wie in den vergangenen Jahren möchte die Stadt Warendorf und die kreisweite Aktion „Alkohol? Nicht witzig! Keine Kurzen für Kurze“ dem Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen während der Karnevalstage und insbesondere am Rosenmontag entgegenwirken. Eine Aktion, die sich durch das gemeinsame Engagement von Polizei und Ordnungsbehörden bewährt hat.

Damit Kinder und Jugendliche nicht unnötig gefährdet werden, überwachen die Einsatzkräfte der Polizei und Mitarbeiter des Ordnungsamtes insbesondere am Rosenmontag die Einhaltung des Jugendschutzes. Kinder und Jugendliche werden angesprochen und gezielt über die Gefahren des Alkoholkonsums aufgeklärt. Hochprozentiger Alkohol darf auch in gemixter Form von Jugendlichen unter 18 Jahren nicht konsumiert werden. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind ebenfalls Bier, Wein und Sekt tabu. Wegen Trunkenheit auffällig gewordene Jugendliche werden in der Jugendschutzstelle der Kreisverwaltung Warendorf bis zur Abholung durch die Eltern betreut.

Trotz aller Kontrollen ist vor allem an das Verantwortungsbewusstsein der Eltern und Erwachsenen zu appellieren. Insbesondere haben sie dafür Sorge zu tragen, dass sich Kinder und Jugendliche nicht schon zu Hause mit alkoholischen Getränken versorgen. Dann steht einem fröhlichen und gesunden Rosenmontag nichts entgegen.