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Kategorie: Pressemitteilung, Rathaus, 18.04.2024,

Am 9. Juni findet die Europawahl statt


Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden. In das Wählerverzeichnis, das am 28. April erstellt wird, werden alle wahlberechtigten Deutschen und alle nicht-deutschen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger ab 16 Jahren eingetragen, die bereits einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt haben.

Die übrigen nicht-deutschen EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die in Warendorf leben, und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen sich entscheiden, ob sie in Warendorf oder in ihrem Heimatland wählen möchten. Wenn sie in Warendorf wählen möchten, müssen sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

In Warendorf haben 1.050 nicht-deutsche EU-Bürgerinnen und EU-Bürger noch keinen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt. Diese Personen wurden vom Wahlamt angeschrieben, um sie über diese Vorgehensweise aufzuklären. Sofern bereits zur Europawahl 2019 ein Antrag gestellt wurde, ist kein neuer Antrag erforderlich.

Die Wahlbenachrichtigungskarten mit weiteren Informationen werden allen Wahlberechtigten bis zum 16. Mai zugesandt.