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Kategorie: Rathaus, Bürgermeister, 27.03.2024,

Richtlinie für Erweiterte Bürgerbeteiligung beschlossen


Der Rat der Stadt Warendorf hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 eine Richtlinie für Erweiterte Bürgerbeteiligung in der Stadt Warendorf mehrheitlich beschlossen. Die Richtlinie bildet die Grundlage für die weitere Ausgestaltung informeller Bürgerbeteiligung in Warendorf und umfasst zudem einen Leitfaden zur Erprobung kommunaler Bürgerräte.

Der Beschlussfassung des Rates ging in den letzten Monaten die intensive Arbeit des AK Bürgerbeteiligung voraus. Der mit Vertretern der Ratsfraktionen, Verwaltung und des Bürgerforums Warendorf besetzte Arbeitskreis wurde zu Beginn der Amtszeit von Bürgermeister Peter Horstmann eingerichtet und mit der Aufgabe betraut, Empfehlungen für die Ausweitung Erweiterter Bürgerbeteiligung in die politische Diskussion einzubringen.

Erste Zwischenergebnisse wurden im Herbst 2022 in einem Positionspapier des AK Bürgerbeteiligung (Vorlage 3870/2022) festgehalten und darin auch die Schaffung einer neuen Verwaltungsstelle für Bürgerbeteiligung empfohlen. Wesentliche Voraussetzung, um nach der Stellenbesetzung im Sommer 2023 die Beratungen zu verbindlichen Vorgaben für Erweiterte Bürgerbeteiligung - wie sie auch durch Anträge der FWG Fraktion (AN/EN/501/2021) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/EN/505/2021) gefordert wurden - zum Abschluss bringen zu können.

Die nun beschlossene Richtlinie soll zur Verstetigung einer modernen Beteiligungskultur in der Stadt Warendorf beitragen und Politik, Verwaltung sowie Zivilgesellschaft als Handlungsorientierung zur Erprobung und Weiterentwicklung informeller Bürgerbeteiligungsformate dienen. Mit dem frühzeitigen Angebot breit zugänglicher Beteiligungsverfahren, die auch wenig präsente Gruppen einbeziehen, soll die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit Projekten gefördert und politische Entscheidungen sowie die ihnen vorangehenden Abwägungsprozesse besser nachvollzogen werden können. Zwar begründet die Richtlinie in ihrer aktuellen Fassung weder Rechtsanspruch noch rechtliche Verpflichtung, ihre Konzeption bietet jedoch die Möglichkeit, die darin festgehaltenen Regelungen perspektivisch in einer Satzung festzusetzen. Dafür werden die Erfahrungen bei der Anwendung der Richtlinie regelmäßig ausgewertet und in den begleitenden Gremien zur Diskussion gestellt.

Bürgermeister Horstmann freut sich über den großen Rückhalt des Rates und dankt allen Beteiligten für ihr Mitwirken: "In einer global zunehmend von Misstrauen geprägten politischen Landschaft ist es entscheidend, auf kommunaler Ebene vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und gemeinsam an der Zukunft Warendorfs zu arbeiten. Es ist wichtig, dass sich die Menschen mit ihrer Stadt identifizieren und bei Projekten ihre Ideen wiedererkennen aber auch nachvollziehen können, warum sich einzelne Anregungen nicht durchsetzen konnten. Erweiterte Bürgerbeteiligung kann einen großen Beitrag leisten, um das Vertrauen in unsere Demokratie ganz allgemein, aber auch in das Wirken von Politik und Verwaltung hier vor Ort im Besonderen zu stärken. Es wäre ein großer Erfolg, wenn durch informelle Beteiligungsformate die politische Neugier wächst und die Warendorferinnen und Warendorfer Lust haben, sich aktiv einzubringen oder sogar dauerhaft Verantwortung in Vereinen, Institutionen und Parteien zu übernehmen."

Weitere Informationen zur Richtlinie für Erweiterte Bürgerbeteiligung bietet das Bürgerinformationssystem der Stadt Warendorf. Dort ist die Vorlage 4392/2024/1 abrufbar.

Zudem sind Richtlinie und Leitfaden auf der Homepage der Stadt Warendorf im Bereich Satzungen & Verordnungen veröffentlicht.