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Kategorie: Wirtschaft & Umwelt, Pressemitteilung, 15.03.2024,

Erneute – beschränkte – Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 4.17 „Östlich Lindenstraße und Raiffeisenstraße“ startet


Seitens der Stadt Warendorf besteht für die Fläche der bestehenden Hofstelle östlich des Kreuzungsbereichs Lindenstraße / Raiffeisenstraße die Zielsetzung eine Gemeinbedarfsfläche auszuweisen. Dort sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für besondere Wohnformen im Alter und entsprechende Betreuungs- und Dienstleistungsangebote geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine Kindertagesstätte entstehen. Ergänzend zur beschriebenen Gemeinbedarfsfläche soll der Bereich der ehemaligen Stellmacherei planungsrechtlich abgesichert werden.

Nach der Erarbeitung der Entwurfsunterlagen erfolgte im Oktober 2023 die öffentliche Auslegung der Planunterlagengemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB. Die während dieser Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.03.2024 beraten. Aufgrund der hierbei vorgenommenen Planänderungen fasste der Ausschuss den Beschluss, eine erneute, beschränkte öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der erneuten, beschränkten öffentlichen Auslegung sollen Stellungnahmen nur zu den in der Planzeichnung, im Begründungstext sowie dem Umweltbericht rot markierten Änderungen und Ergänzungen vorgetragen werden. Die wesentlichen Änderungen und Ergänzungen gegenüber dem Planstand vom 25.08.2023 stellen sich wie folgt dar:
•    Ergänzung der Erhaltungsfestsetzung der städtebaulich prägenden Schwarz-Pappel sowie der Weide,
•    Anpassung der Festsetzung Nr. 3, sodass an 15 Tagen im Jahr temporäre Stellplätze außerhalb der festgesetzten Stellplatzflächen zulässig sind,
•    Anpassung der Festsetzung Nr. 6.1, sodass nur Laubbäume zu pflanzen sind,
•    Ergänzung einer Ausnahme für den Abbruchzeitraum im Hinweis Nr. 1.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung der Planunterlagen in der Zeit vom 12.03. bis 25.03.2024 im Internet unter www.o-sp.de/warendorf „Bebauungspläne im Verfahren“ erfolgt. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, Stellungnahmen über das o.g. Beteiligungsportal oder per E-Mail abzugeben. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 – Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, erfolgen. Dort liegen die Planunterlagen zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich aus.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).