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Kategorie: Pressemitteilung, Tourismus, Kultur & Sport, 15.01.2024,

Änderung bei Osterfeueranmeldungen


Bei den Anmeldungen für die Osterfeuer gibt es ab diesem Jahr eine Änderung. Während in der Vergangenheit so gut wie jeder ein Osterfeuer anmelden durfte, ist dieses nun nur noch Glaubensgemeinschaften, Organisationen und Vereinen vorbehalten.

Osterfeuer sind sogenannte Brauchtumsfeuer. Um Brauchtumsfeuern handelt es sich lediglich dann, wenn diese von Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden. Das hat auch das Oberverwaltungsgericht Münster festgestellt. Diese Veranstaltungen dürfen also weiterhin durch Landjugenden, Schützenvereinen o.ä. durchgeführt werden, nicht jedoch von Privatpersonen. Bei Brauchtumsfeuern handelt es sich um Veranstaltungen, die jedermann öffentlich zugänglich sein müssen. Ein Osterfeuer dient der Brauchtumspflege, nicht der Beseitigung von Pflanzenabfällen.

Ein Osterfeuer/Brauchtumsfeuer kann beim Amt für Sicherheit und Ordnung der Stadt Warendorf durch Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereine angemeldet werden.

Hier gehts zum Formular für die Anmeldung.