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Kategorie: Pressemitteilung, Wirtschaft & Umwelt, 16.02.2024,

Lärmaktionsplanung - Öffentliche Auslegung


Um Lärmauswirkungen und Lärmprobleme in ihrem Gemeindegebiet zu regeln, sind die Kommunen aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union gemäß § 47 d Bundesimmissionsschutzgesetz verpflichtet, Lärmaktionspläne aufstellen.

Hierbei sollen die Örtlichkeiten im Umfeld von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen sowie Großflughäfen untersucht werden. Als Hauptverkehrsstraßen gelten in diesem Zusammenhang Autobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen. In der Trägerschaft der Kommunen und Kreise liegende Straßen gehören nicht zu den verpflichtenden Bestandteilen und werden nicht in den Lärmkarten des Landes erfasst. Der Lärmaktionsplan benennt die Betroffenheiten im Hinblick auf den Umgebungslärm und zeigt Wege zur Lärmminderung auf. Innerhalb Warendorfs ist in diesem Zusammenhang nur der Straßenverkehrslärm relevant.

Der erste Lärmaktionsplan der Stadt Warendorf wurde im Jahr 2013 aufgestellt. Die Fortschreibung dessen erfolgte im Jahr 2018. Da der Lärmaktionsplan spätestens nach fünf Jahren zu überprüfen und zu aktualisieren ist, wurde das Büro lngenieurplanung IPW aus Wallenhorst seitens der Verwaltung im Jahr 2023 mit der Fortschreibung des Planes beauftragt. Im Vorfeld hat der Rat der Stadt Warendorf am 16.12.2022 für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4) beschlossen, die verkehrswichtigen innerörtlichen Straßen in städtischer Baulast, gemäß Verkehrsentwicklungsplan 2012, in den Lärmaktionsplan mitaufzunehmen. Zu diesen gehören die Nördliche Stadtstraße, Gallitzinstraße, Andreasstraße, Blumenstraße, Im Grünen Grund, Reichenbacher Straße, Splieterstraße, Am Salzgraben, Beckumer Straße, Brückenstraße und Merveldtstraße. Ein entsprechender Entwurf lag im Januar 2024 vor.

Der Rat der Stadt Warendorf hat diesen Entwurf in seiner Sitzung am 15.02.2024 beraten und angenommen. Es wurde beschlossen, den Plan zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger öffentlich auszulegen sowie die Fachbehörden zu beteiligen.

Es besteht die Möglichkeit, den Entwurf des Lärmaktionsplanes in der Zeit vom 19.02. bis 17.03.2024 bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 66 Tiefbau und Mobilität, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminabsprache einzusehen sowie Anregungen und Bedenken abzugeben.

Der Planentwurf kann auch im Internet unter www.beteiligung.nrw.de/portal/warendorf/  eingesehen werden.