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Kategorie: Rathaus, 17.10.2013,

Hundezählung in Warendorf

Leider neigen Hundebesitzer immer häufiger dazu, ihre Vierbeiner dem Steueramt der Stadt nicht anzuzeigen, um die dafür verpflichtend vorgeschriebene Hundesteuer nicht entrichten zu müssen.   Um diesem Trend entgegenzuwirken – insbesondere im Interesse der ehrlichen Steuerzahler und der Gleichbehandlung aller Bürger – hat der Rat der Stadt Warendorf beschlossen, eine Hundebestandsaufnahme durchführen zu lassen.


Hundezählung in Warendorf

Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme werden der Hundehalter, die Anzahl der gehaltenen Hunde, der Beginn der Haltung und die Rasse der Hunde erfasst.

 

Mit der Durchführung der Bestandsaufnahme ist die Fachfirma SPRINGER aus Düren beauftragt worden. Deren Mitarbeiter werden ab dem 04.11.2013 alle Haushaltsvorstände oder deren Stellvertreter zur Hundehaltung befragen. Die Auskunftserteilung ist freiwillig. 

Die Mitarbeiter sind mit einer Legitimation der Verwaltung ausgestattet und haben aus Gründen des Datenschutzes keine Information über bereits gemeldete Hunde.

Es wird daher um Verständnis gebeten, dass alle Haushalte befragt werden müssen, auch die Hundehalter, die bereits seit Jahren ihren Hund ordnungsgemäß angemeldet haben!

 

Vorab ergeht nochmals die Bitte an alle Hundebesitzer, ihre Lieblinge – wenn noch nicht geschehen – umgehend anzumelden und die fällige Steuer zu entrichten.

 

Die Stadt weist darauf hin, dass nachträgliche Hundeanmeldungen nur bis zum 31.10.2013 ohne weitere Konsequenzen aufgenommen werden.

Hundehalter, die die Schonfrist versäumen, aber andererseits im Rahmen der Bestandsaufnahme als Halter eines Hundes festgestellt werden, können bis zu vier Jahre nach veranlagt oder mit einem Bußgeld belegt werden.

Hundeanmeldungen können in der Stadtverwaltung Warendorf, Lange Kesselstraße 4-6, persönlich in Zimmer 331/ 330 oder im Bürgerbüro, telefonisch unter 02581/54- 1204 und 54- 1203 oder schriftlich vorgenommen werden. Das passende Formular dazu finden Sie hier.