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Kategorie: Rathaus, 12.05.2015,

Fälligkeitstermin für Steuern und Abgaben

Die Stadt Warendorf erinnert an den nächsten allgemeinen Fälligkeitstermin für die städtischen Steuern und Abgaben am 15. Mai 2015.


Die zu diesem Termin zu zahlenden Beträge ergeben sich aus den jährlichen Abgabenbescheiden. Sollten die Zahlungspflichtigen der Stadt Warendorf ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die Steuern und Abgaben zum Fälligkeitstermin automatisch abgebucht. Die Selbstzahler werden gebeten, auf eine fristgerechte Zahlung unter Angabe des auf dem Bescheid angegebenen Kassenzeichens zu achten.

Nicht betroffen von dem vierteljährlichen Fälligkeitstermin sind die sogenannten Jahreszahler. Für diese ist der Zahlungstermin für die komplette Grundsteuer einschließlich der Benutzungsgebühren erst am 01.07.2015.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Zahlungsabwicklung der Stadt Warendorf gerne zur Verfügung.