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Kategorie: Pressemitteilung, Wirtschaft & Umwelt, 15.03.2024,

Öffentliche Auslegung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 „Sondergebiet Gallitzinstraße“


Um das Nahversorgungsangebot im Warendorfer Norden bedarfsgerecht zu erweitern, soll an der Gallitzinstraße durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.29 „Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße“ ein neuer Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von rund 1.900 m² entwickelt werden. Die Festsetzung eines Sondergebietes zur Ansiedlung eines solchen Lebensmittelvollsortimenters auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung erfordert eine Änderung des derzeit wirksamen Flächennutzungsplanes. Hierfür wird der Flächennutzungsplan der Stadt Warendorf aus dem Jahr 2010 einer 18. Änderung im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.29 „Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße“ unterzogen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für das genannten Verfahren beschlossen.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung der Planunterlagen in der Zeit vom 12.03. bis 14.04.2024 im Internet unter www.o-sp.de/warendorf „Flächennutzungsplan“ erfolgt. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, Stellungnahmen über das o.g. Beteiligungsportal oder per E-Mail abzugeben. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 – Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, erfolgen. Dort liegen die Planunterlagen zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich aus.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).