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Kategorie: Wirtschaft & Umwelt, Pressemitteilung, 15.03.2024,

Zweite erneute, beschränkte Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 4.14 „Östlich Raiffeisenstraße“


Um den Ortsteil Hoetmar insbesondere für die Standortsicherung und Weiterentwicklung der ortsansässigen Gewerbebetriebe bedarfsgerecht mit neuen Gewerbegrundstücken zu versorgen, soll östlich der Raiffeisenstraße ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Die Erforderlichkeit der Ausweisung neuer Gewerbeflächen ergibt sich aus konkreten, seitens der Gewerbetreibenden geäußerten Flächenbedarfen. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 4.14 aufgestellt.

Nach der Erarbeitung der Entwurfsunterlagen erfolgte im Dezember 2023 die erneute, beschränkte öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß §§ 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB. Die während dieser Beteiligung vorgetragenen Stellungnahmen wurden in der öffentlichen Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 07.03.2024 beraten. Aufgrund der hierbei vorgenommenen Planänderungen fasste der Ausschuss den Beschluss, eine zweite erneute, beschränkte öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Im Rahmen der zweiten erneuten, beschränkten öffentlichen Auslegung sollen Stellungnahmen nur zu den in der Planzeichnung, im Begründungstext sowie dem Umweltbericht rot markierten Änderungen und Ergänzungen vorgetragen werden. Gegenüber dem letzten veröffentlichten Entwurf wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:
•    Die Festsetzung Nr. 8.4 wurde gestrichen.
•    Im Gegenzug wird der Hinweis Nr. 9 wie folgt ergänzt: Für die entfallenden drei Alleebäume erfolgt eine Ausgleichspflanzung in Milte (Gemarkung Milte, Flur 635, Flurstück 77). Entlang der Wegeparzelle 77 (Ostmilte) wird eine neue Allee auf mindestens 100 m angepflanzt, in der die drei Bäume anteilig ausgeglichen werden.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung der Planunterlagen in der Zeit vom 12.03. bis 25.03.2024 im Internet unter www.o-sp.de/warendorf  „Bebauungspläne im Verfahren“ erfolgt. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, Stellungnahmen über das o.g. Beteiligungsportal oder per E-Mail abzugeben. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 – Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, erfolgen. Dort liegen die Planunterlagen zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich aus.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).