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Kategorie: Pressemitteilung, Wirtschaft & Umwelt, 15.03.2024,

Öffentliche Auslegung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.29 „Lebensmittelvoll-sortimenter Gallitzinstraße“ in Warendorf startet


Um die Stadt Warendorf bedarfsgerecht mit neuen Nahversorgungsangeboten versorgen zu können, soll der Standort der Gallitzinpassage an der Gallitzinstraße reaktiviert werden und ein neues sonstiges Sondergebiet zur Betriebsansiedlung großflächigen Lebensmitteleinzelhandels, inklusive Bäckerei entstehen. Insgesamt nimmt der Standort eine zentrale Bedeutung in der Nahversorgungssituation der nördlichen Warendorfer Wohngebiete wahr. Durch seine verbrauchernahe und städtebaulich integrierte Lage ist der Lebensmittelvollsortimenter auch für die mobilitätseingeschränkte Bevölkerung ohne PKW erreichbar. Auch gemäß dem aktuellen Einzelhandelskonzept der Stadt Warendorf aus dem Jahr 2018 ist die Planung eines Lebensmittelvollsortimenters an diesem Standort, insbesondere hinsichtlich des neuen Wohngebietes „Zwischen In de Brinke und Stadtstraße Nord“, zu unterstützen.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für das genannten Verfahren beschlossen.

In diesem Zusammenhang möchte die Stadt Warendorf darauf hinweisen, dass die Veröffentlichung der Planunterlagen in der Zeit vom 12.03. bis 14.04.2024 im Internet unter www.o-sp.de/warendorf „Bebauungspläne im Verfahren“ erfolgt. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, Stellungnahmen über das o.g. Beteiligungsportal oder per E-Mail abzugeben. Bei Bedarf kann die Stellungnahme auch schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Warendorf im Amt 61 – Stadtplanung, Verwaltungsgebäude Freckenhorster Straße 43 (1. OG, Altes Lehrerseminar), 48231 Warendorf, erfolgen. Dort liegen die Planunterlagen zur Einsichtnahme, Erläuterung und Erörterung öffentlich aus.

Innerhalb des genannten Zeitraumes können sich die Bürgerinnen und Bürger über die Planung informieren sowie Anregungen und Bedenken zur Planung abgeben. Die öffentliche Auslegung erfolgt während der Öffnungszeiten (montags bis donnerstags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr).