Trauen Sie sich im Landgestüt
Das Standesamt Warendorf bietet ab Oktober diesen Jahres auch Trauungen im Sitzungszimmer des Landgestütes an.
Bürgermeister Axel Linke und Hans Leser, kommissarischer Geschäftsführer des Landgestütes, haben dazu eine Vereinbarung unterschrieben. „Ich freue mich, dass wir gemeinsam mit dem Landgestüt Trauungen in dieser tollen Location ermöglichen können“, freut sich Bürgermeister Axel Linke.
Die Trauungen werden an festgelegten Wochenenden im Stundentakt angeboten, freitags von 14 bis 16 Uhr und samstags von 10 bis 12 Uhr.
2017
- 13./14. Oktober
- 10./11. November
- 01./02. Dezember
2018
- 26./27. Januar
- 23./24. Februar
- 23./24. März
- 27./28. April
- 04./05. Mai
- 28./30. Juni
Außerhalb dieser Termine sind standesamtliche Trauungen im Landgestüt nicht möglich.
Termine für das zweite Halbjahr 2018 werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Ansprechpartner für interessierte Brautpaare ist das Standesamt der Stadt Warendorf. Dort erhalten Sie neben einem Trautermin auch weitergehende Informationen zu den notwendigen Unterlagen, welche bei Anmeldung der Eheschließung vorzulegen sind.
Zusätzlich zu den beim Standesamt anfallenden Gebühren wird vom Landgestüt ein Nutzungsentgelt in Rechnung gestellt.
Kontakt
- Dateien:
- 170412-STW-Trauungen.pdf85 K