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Böller und Feuerwerk: Regelungen an Silvester und Neujahr


(Warendorf). Die Stadt Warendorf weist zum Jahreswechsel auf die an Silvester und Neujahr geltenden Regelungen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern hin. Gemäß der Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind alle öffentlich veranstalteten Feuerwerke untersagt. Privates Feuerwerk ist davon zunächst nicht betroffen. Allerdings habe die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates ein generelles Verkaufsverbot für Feuerwerkskörper beschlossen. „Deshalb ist davon auszugehen, dass es kaum privates Feuerwerk in der Silvesternacht geben wird.“, betont Dr. Martin Thormann in seiner Funktion als Ordnungsdezernent der Stadt Warendorf.

Unabhängig von den Corona-Regelungen gelte aber wie bisher, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten sei. Diese kurz als „Böllerverbot“ bezeichnete Regelung gilt in Warendorf ausdrücklich für den gesamten Bereich der historischen Altstadt. Bürgermeister Peter Horstmann erneuert seinen Appell und bittet die Bürgerinnen und Bürger, möglichst auch an Silvester zuhause zu bleiben und auf Zusammenkünfte zu verzichten.