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Neue Chancen für leere Ladenlokale

Die Stadt Warendorf hat sich im Herbst 2020 erfolgreich um Mittel aus dem NRW-Förderprogramm "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW" beworben.

Mit Fördergeldern ermöglicht das Land NRW den teilnehmenden Städten und Kommunen die Anmietung von leer stehenden oder von Leerstand bedrohten Ladenlokalen in den Innenstädten.

Die Stadt Warendorf kann damit nun entsprechende Ladenlokale anmieten und für einen (durch Fördermittel) deutlich reduzierten Mietzins untervermieten. Dabei gelten folgende Bedingungen:

  • Der Vermieter muss die zuletzt erzielte Kaltmiete um 30 % reduzieren.
  • Die Stadt reduziert die nun angesetzten 70 % der bisherigen Kaltmiete mit Hilfe der Fördermittel um weitere 50 %-Punkte und kann damit für 20 % der bisherigen Kaltmiete an neue Nutzer untervermieten.
  • Gefördert wird ausschließlich die Nettokaltmiete. Betriebs- und Nebenkosten müssen in voller Höhe vom Untermieter getragen werden.
  • Die Mietzeit ist grundsätzlich flexibel. Ein Mietvertrag mit der Stadt kann allerdings längstens für 24 Monate abgeschlossen werden.
  • Nach Ende dieses Mietverhältnisses sollten sich Untermieter und Eigentümer untereinander über eine Fortführung des Mietverhältnisses einigen.
  • Eine Förderung ist nur für Flächen bis 300 qm möglich.
  • Eine Anmietung durch die Stadt  erfolgt in enger Abstimmung zwischen Eigentümer und Untermieter. Die Stadt kann nur dann einen Mietvertrag schließen, wenn die baurechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung des Untermieters gegeben sind.
  • Im Falle einer im Vergleich zur vorherigen Nutzung neuen Nutzung ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Die dafür entstehenden Ausgaben für Architekten usw. sind förderfähig.
  • Eine Anmietung durch die Stadt ist nur möglich, wenn sich das Ladenlokal im aus dieser Karte ersichtlichen Konzentrationsbereich befindet.

                         

 

 

 Auch ganz neue Ideen möglich!

Im Rahmen dieses Förderprogrammes sollen bewusst ganz unterschiedliche – gerne auch neue, experimentelle und kreative – Nutzungen unterstützt werden. Beispielsweise

  • Einzelhandels- oder Gastronomie Start-Ups
  • Pop-Up-Stores
  • Direktverkauf landwirtschaftlicher Produkte
  • Lieferservices / Verteilstationen
  • Showrooms lokaler Handwerker / Dienstleister
  • Kulturwirtschaftliche Nutzungen
  • Nachbarschaftsinitiativen
  • Bildungsangebote / Kinderbetreuung

 

Ansprechpartner:

Die Ansprache von Eigentümern und neuen Nutzern erfolgt durch das Quartiersbüro Altstadt Warendorf und die Wirtschaftsförderung der Stadt.

Bei Interesse melden Sie sich gerne beim

Quartiersbüro Altstadt Warendorf, Krickmarkt13,
Frau Beckmann, Herr Höber
Tel. 02581 9499798
Mail  quartiersbuero(at)altstadt-warendorf.de

oder

Stadt Warendorf, Wirtschaftsförderung, Lange Kesselstr. 4 - 6
Herr Krumme
Tel. 02581 545430
Mail torsten.krumme(at)warendorf.de