Energieausweis
Objektive Bewertung des Energieverbrauchs
Seit 2007 müssen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer beim Verkauf eines Gebäudes oder bei der Neuvermietung einen Energieausweis des Gebäudes vorlegen. Er dient dazu, den Energieverbrauch objektiv zu bewerten und diesen in Relation zum Zustand und Alter des Gebäudes zu setzen.
Alle, die ein Haus kaufen oder mieten möchten, werden so vor unliebsamen Überraschungen geschützt.
Kontakt

Udo Bierbaum
Tel.: 02581 54-1680
Fax: 02581 54-2909
E-Mail
Weitere Informationen