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Verfahrensablauf eines Bebauungsplanes

Allgemeiner Verfahrensablauf

Bis ein Bebauungsplan seine Rechtskraft erlangt, durchläuft er zunächst viele gesetzlich vorgeschriebene Verfahrensstationen.
Hier können Sie sich den Ablauf eines Regelverfahrens vom Aufstellungsbeschluss bis zum Satzung-/oder Feststellungsbeschluss ansehen.

Handelt es sich dabei um komplexere Planverfahren, können die Verfahrenschritte auch abweichen und sich wiederholen.

Bei vereinfachten Verfahren, häufig bei kleineren Änderungen des Planes (gemäß §13 BauGB) entfällt die frühzeitige Beteiligung.
Bebauungspläne der Innenentwicklung gem. §13a BauGB werden im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Auch hier kann auf die frühzeitige Beteiligung verzichtet werden.

In allen Fällen können Bebauungspläne auf der Grundlage von baulichen Vorhaben eines Investors als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. (§ 12 BauGB)

Ansprechpartner

Hanna Hackelbusch
Tel.: 02581 54-1622
Fax: 02581 54-2909
E-Mail

Jan Genke
Tel.: 02581 54-1612
Fax: 02581 54-2909
E-Mail

Jannis Reppenhorst
Tel.: 02581 54-1624
Fax: 02581 54-2909
E-Mail



 

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