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Erneute -beschränkte- öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 4.17 "östlich Lindenstraße und Raiffeisenstraße" in Hoetmar

 

Seitens der Stadt Warendorf besteht für die Fläche der bestehenden Hofstelle östlich des Kreuzungsbereichs Lindenstraße / Raiffeisenstraße die Zielsetzung eine Gemeinbedarfsfläche auszuweisen. Dort sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für besondere Wohnformen im Alter und entsprechende Betreuungs- und Dienstleistungsangebote geschaffen werden. Darüber hinaus soll eine Kindertagesstätte entstehen. Ergänzend zur beschriebenen Gemeinbedarfsfläche soll der Bereich der ehemaligen Stellmacherei planungsrechtlich abgesichert werden.

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Nähere Informationen darüber finden Sie hier

Zweite, erneute, beschränke öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 4.14 "östliche Raiffeisenstraße" in Hoetmar

 

Um den Ortsteil Hoetmar insbesondere für die Standortsicherung und Weiterentwicklung der ortsansässigen Gewerbebetriebe bedarfsgerecht mit neuen Gewerbegrundstücken zu versorgen, soll östlich der Raiffeisenstraße ein neues Gewerbegebiet entwickelt werden. Die Erforderlichkeit der Ausweisung neuer Gewerbeflächen ergibt sich aus konkreten, seitens der Gewerbetreibenden geäußerten Flächenbedarfen. Dazu wird der Bebauungsplan Nr. 4.14 aufgestellt.

Nähere Informationen darüber finden Sie hier

Öffentliche Auslegung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.29 "Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße in Warendorf

Um die Stadt Warendorf bedarfsgerecht mit neuen Nahversorgungsangeboten versorgen zu können, soll der Standort der Gallitzinpassage an der Gallitzinstraße reaktiviert werden und ein neues sonstiges Sondergebiet zur Betriebsansiedlung großflächigen Lebensmitteleinzelhandels, inklusive Bäckerei entstehen.


Nähere Informationen darüber finden Sie hier

Öffentliche Auslegung der 18. Änderung des Flächennutzugsplanes 2010 "Sondergebiet Gallitzinstraße" in Warendorf

Um das Nahversorgungsangebot im Warendorfer Norden bedarfsgerecht zu erweitern, soll an der Gallitzinstraße durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1.29 „Lebensmittelvollsortimenter Gallitzinstraße“ ein neuer Lebensmittelvollsortimenter mit einer Verkaufsfläche von rund 1.900 m² entwickelt werden.

Nähere Informationen darüber finden Sie hier

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