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Die Wohnbaugrundstücke sind erschlossen. Die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch sind im Kaufpreis (170 €/qm) enthalten.

Kosten für den Anschluss an Ver- und Entsorgungsleitungen bzw. -einrichtungen sind vom Käufer zu tragen.

Werden nach Abschluss des Kaufvertrags Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW fällig, so sind diese vom Käufer zu tragen.

Der Erwerb eines Grundstückes ist für die Käuferin / den Käufer mit weiteren Kosten (z. B. Grunderwerbssteuer, Notarkosten, Gerichtsgebühren) verbunden.

Aufwendungen jeder Art werden dem Bewerber nicht ersetzt.