Inhalte des Kaufvertrags
In dem Kaufvertrag verpflichtet sich der Käufer,
- binnen drei Jahren ab Baureife auf dem Verkaufsgrundstück in Übereinstimmung mit allen (bau-)rechtlichen Vorgaben ein bezugsfertiges Eigenheim zu errichten
Eine Verlängerung dieser Frist ist nur in Ausnahmefällen und mit schriftlicher Zustimmung der Stadt Warendorf zulässig. Für die Erteilung einer solchen Zustimmung kann eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung anfallen. - das Grundstück nicht unbebaut weiter zu veräußern
- das auf dem Grundstück errichtete Gebäude für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren selbst zu bewohnen. Dies gilt nicht für eine im Gebäude zulässigerweise errichtete zweite Wohneinheit oder die auf einem Grundstück zulässigerweise errichtete zweite Doppelhaushälfte
- das unbebaute Grundstück in Stand zu halten, sodass durch eine etwaige Verunkrautung oder Ablagerung von Unrat das Allgemeinwohl nicht beeinträchtigt wird
Kontakt

Monika Höppener-Loevenich
Teamleiterin und stellv. Sachgebietsleiterin
Tel.: 02581 54-1302
Fax: 02581 54-2900
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Karin Thüsing
Tel.: 02581 54-1304
Fax: 02581 54-2900
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