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Wahlunterlagen

Am Sonntag, 15.08.2021 wurde das Wählerverzeichnis für die am 26.09.2021 stattfindende  Bundestagswahl aufgestellt. In Warendorf sind 28.839 Bürger*innen für die 20. Wahl zum Deutschen Bundestag wahlberechtigt.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden ab dem 23. August verschickt. Wer diese nicht bis spätestens zum 05. September 2021 im Briefkasten hat, soll sich bei der Stadt Warendorf melden.

Wer am Wahltag verhindert ist und die Stimme nicht in einem der 20 Wahllokale abgeben kann, kann auch über Briefwahl an der Bundestagswahl 2021 teilnehmen.

Briefwahlunterlagen beantragen

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Briefwahlunterlagen zu beantragen:

1) Persönlich

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 25.08.2021 persönlich im Briefwahlbüro der Stadt Warendorf beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass sich das Briefwahlbüro in diesem Jahr im Sophiensaal, Kurze Kesselstraße, befindet.

ODER

2) Online

Unter folgendem Link können Sie online Ihre Briefwahlunterlagen beantragen: KLICK

Oder Sie scannen den QR Code auf der Wahlbenachrichtigungskarte und verwenden den dort verschlüsselten Link.

ODER

3) Postalisch

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ist ein entsprechender Antrag abgedruckt. Wichtig ist, dass der Antrag vollständig mit Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift ausgefüllt ist. Fehlen darf auch nicht die eigenhändige Unterschrift. Den ausgefüllten Antrag schicken Sie einfach an die Stadt Warendorf zurück, oder werfen diesen in den Briefkasten der Stadt Warendorf.

In diesen Fällen werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen dann per Post zugeschickt.

Aufgrund der bestehenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßahmen wegen der Corona-Pandemie legt die Verwaltung allen Wählerinnen und Wählern das Online-Verfahren ganz besonders ans Herz!

Bei Rückfragen steht Ihnen Jens Schembecker (02581-541330 oder jens.schembecker(at)warendorf.de ) gerne zur Verfügung.