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Wahlprüfungsausschuss

Allgemeines

Alle Wahlen in Warendorf werden durch das Bürgerbüro der Stadtverwaltung durchgeführt, welches für diesen Zweck als "Wahlamt" fungiert.

Mitglieder und Sitzungen

Dem Ausschuss gehören 11 Mitglieder an. Neben den gewählten Ratsmitgliedern (9 Sitze) können auch "sachkundige Bürger" für den Ausschuss benannt werden (2 Sitze). 

Der Wahlprüfungsausschuss tagt ausschließlich anlassbezogen, also jeweils nach einer abgelaufenen Wahl. Es können Jahre ohne Sitzungen vergehen, in anderen Jahren hingegen können mehrere Sitzungen stattfinden.

Die aktuellen (und historischen) Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.

Dort finden Sie auch eine Übersicht über die Sitzungen.

Aufgaben und Kompetenzen

Nach Schließung der Wahllokale werden die Stimmen vor Ort ausgezählt, an das Wahlamt gemeldet, dort aggregiert und veröffentlicht. Damit ergibt sich das "vorläufige amtliche Endergebnis".

In den Tagen nach der Wahl werden die Stimmzettel ein weiteres Mal von den Beschäftigten des Wahlamtes ausgezählt und das Ergebnis ggflls. korrigiert. Dieses korrigierte Ergebnis wird dem Wahlprüfungsausschuss vorgelegt, der diese Zahlen dann prüft und dem Rat vorschlägt, die Gültigkeit der Wahl sowie das endgültige Ergebnis festzustellen.

Sollten Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingehen, werden diese auch im Wahlprüfungsausschuss behandelt und mit einer Beschlussempfehlung an den Rat gegeben.