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Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss

Allgemeines

Die Pflichtausschüsse "Hauptausschuss" und "Finanzausschuss" sind bei vielen mittleren und kleineren Städten und Gemeinden zusammen gelegt und bilden den "Haupt- und Finanzausschuss". Der Rat der Stadt Warendorf hat diesem Ausschuss zusätzlich noch den Bereich "Wirtschaft" zugeordnet, sodass der vollständige Name "Haupt, - Finanz- und Wirtschaftsausschuss" (HFWA) lautet.

Mitglieder und Sitzungen

Der HFWA umfasst 16 Mitglieder, wobei der Bürgermeister als geborenes Mitglied dieses Ausschusses gleichzeitig den Vorsitz führt. Die 15 weiteren Plätze werden mit Ratsmitgliedern besetzt.

Der HFWA tagt meistens 10 Tage vor den Sitzungen des Rates. Es gibt immer einen öffentlichen Teil und zumeist auch nicht-öffentliche Beratungspunkte (z.B. Liegenschaftsangelegenheiten).

Die aktuellen (und historischen) Mitglieder sind im Bürgerinformationssystem zu finden.

Dort finden Sie auch eine Übersicht über die Sitzungen.

Aufgaben und Kompetenzen

Seine Aufgaben sind in der Zuständigkeitsordnung festgelegt und umfassen u.a. folgende Punkte:

  • Koordinierung der Arbeiten aller Ausschüsse
  • Eilentscheidungen (in Fragen, die eigentlich dem Rat zugeordnet sind aber aus zeitlichen Gründen keinen Aufschub dulden) sowie Angelegenheiten des Rates bei Delegierung an den Hauptausschuss wegen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite
    In Fällen besonderer Dringlichkeit, wenn selbst die Einberufung des HFWA nicht mehr möglich ist, kann der Bürgermeister zusammen mit einem Ratsmitglied eine Entscheidung treffen, die später dem Rat zur Genehmigung vorgelegt werden muss (§60 GO NRW)
  • Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung
  • Kauf und Verkauf von bebauten oder unbebauten Grundstücken
  • Stadtentwicklung | Wirtschaftsförderung | Stadtwerbung
  • Vorbereitung und Abschluss von Städtepartnerschaften
  • Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verleihen der Ehrenbürgerschaft, des Ehrenringes bzw. des Ehrensiegels an herausragende Persönlichkeiten

Weiterhin obliegen dem HFWA folgende Entscheidungen:

  • Beantwortung von Anregungen und Beschwerden (Petitionen)
  • Auftragsvergaben im Bereich der "allgemeinen Verwaltung", wenn der Auftragswert 100T€ überschreitet
  • Erwerb von Vermögensgegenständen sowie Verfügungen über das Vermögen der Stadt sofern der Geschäftswert 100T€ überschreitet (gilt auch für Leasing- und Leasing-ähnliche Verträge mit einem Kaufwert über 100T€)
  • Vornahme von Schenkungen und Hingabe von Darlehen (jeweils über 100T€)
  • Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Geldforderungen (jeglicher Höhe)