Veröffentlichung von Zuschlagserteilungen
Nach § 20 Abs. 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A) ist die Stadt Warendorf verpflichtet, über eine Zuschlagserteilung zu informieren, wenn
- bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb der Auftragswert 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und
- bei Freihändigen Vergaben der Auftragswert 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer
übersteigt. Diese Informationen werden für die Dauer von sechs Monaten vorgehalten.
Nach § 30 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) ist die Stadt Warendorf verpflichtet, nach der Durchführung
- einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb oder
- einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb
für die Dauer von drei Monaten über jeden so vergebenen Auftrag ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer zu informieren.
Bereits erfolgte Zuschlagserteilungen:
Information nach § 30 Abs. 1 UVgO
Vergabeverfahren | Beschränkte Ausschreibung UVgO |
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Auftragsgegenstand | Lieferung von 100 Office PC´s |
Auftraggeber | Stadt Warendorf |
Ort der Ausführung | Stadt Warendorf, Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf |
Beauftragtes Unternehmen | DTS Systeme Münster GmbH, Münster |
Information nach § 30 Abs. 1 UVgO
Vergabeverfahren | Beschränkte Ausschreibung UVgO |
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Auftragsgegenstand | Anschaffung einer Firewall für das Verwaltungsnetzwerk |
Auftraggeber | Stadt Warendorf |
Ort der Ausführung | Stadt Warendorf, Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf |
Beauftragtes Unternehmen | DTS Systeme Münster GmbH, Münster |