Kosten für die standesamtliche Trauung
Die standesamtlichen Gebühren sind gesetzlich geregelt und innerhalb des gesamten Bundesgebietes einheitlich.
Was? | Kosten |
---|---|
Anmeldung der Eheschließung Prüfung der Ehefähigkeit | 40,00 € |
Prüfung der Ehefähigkeit, wenn ausländ. Recht zu beachten ist | 66,00 € |
Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides stat | 21,00 € |
Nachprüfung der Ehefähigkeit bei der Eheschließung vor einem anderen Standesbeamten als dem, der die Anmeldung der Eheschließung entgegengenommen hat | 40,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten | 66,00 € |
Ausstellung oder Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses | 40,00 € |
- wenn ausländisches Recht zu beachten ist | 66,00 € |
Benutzung der Personenstandsbücher Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Ehe-, Geburten- oder Sterberegister | 10,00 € |
Auskunft aus einem Register | 6,00 € |
Erteilung einer mehrsprachigen Personenstandsurkunde | 10,00 € |
Erteilung einer Personenstandsurkunde | 10,00 € |
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung | 9,00 € |
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften (z.B. Wiederannahme des Geburtsnamens) | 21,00 € |
Aufnahme einer Niederschrift über eine Versicherung an Eides statt | 21,00 € |