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Gestattungen

Beschreibung

Wann ist eine Erlaubnis nach § 12 GastG zu beantragen? Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschenkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden. Hinweis: Bei alkoholfreienfreien Getränken und / oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich! Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung? Eine Gestattung ist nur auf Grund eines Antrages möglich. Sie haben die Möglichkeit, ein Formular auszufüllen und mindestens zwei Wochen vor der Veranstaltung an den zuständigen Sachbearbeiter/in per Mail / Post / Fax zu schicken oder den Antrag persönlich abzugeben.

Gebühren Je nach Verwaltungsaufwand zwischen 25,00€ und 250,00€
Nutzer/-in Unternehmer | Gewerbetreibende
benötigte Unterlagen Personalausweis (evtl. Kopie)
ausgefülltes Formular
Lageplan
Mitarbeiter/-innen Seker, Ayse
Gesetze und Verordnungen

Gaststättengesetz

Team(s) Ordnungsbehördliche Angelegenheiten

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