Zur Navigation
Service-Navigation
DeutschFranzösischEnglischNiederländisch

Denkmalpflege, Förderung

Beschreibung

Nach Denkmalschutzgesetz ist es die Pflicht des Eigentümers, sein Denkmal zu erhalten. Neben Zuschüssen aus Denkmalpflegemitteln und Fördermitteln zur Modernisierung können steuerliche Vergünstigungen eine wichtige Hilfe für die Besitzer von denkmalwerten Gebäuden sein.

Lebenslage(n) Haus bauen | kaufen | modernisieren
Nutzer/-in Bauherren
Mitarbeiter/-innen Schembecker, Pascale
Ortsrecht

Richtlinien der Stadt Warendorf zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmenmit Pauschalzuweisungen (Stadtpauschale)

Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Gestaltung von Gebäudefassaden sowie Hof- und Gartenflächen innerhalb des Programmgebietes „Historischer Stadtkern Warendorf“ – „Fassaden- und Hofprogramm der Stadt Warendorf“ 

Gesetze und Verordnungen

Denkmalschutzgesetz

Team(s) Denkmalpflege und Stadtarchäologie
Bauleitplanung

Zurück